Die Option zur Kürzung des Regelbedarfs bei SGB II-beziehenden Personen, die in einer stationären Einrichtung bzw. Gemeinschaftsunterkunft ohne Selbstversorgungsmöglichkeit untergebracht sind, um 170 EUR, bei RB-Stufe 1 (§ 65 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II) galt nur bis zum Ende des Jahres 2018!

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