Die Regelsätze im SGB II und XII steigen ab Januar in den Regelbedarfsstufen um bis zu sieben Euro. Alleinstehende erhalten nun 424 €, der Partner*innen-Bedarf beträgt 382 €.
Der Unterhaltsvorschuss erhöht sich ab Januar um fünf bis sieben Euro und beträgt dann in den drei Altersstufen 160 €, 212 € und 282 €. Das Kindergeld wird erst ab Juli um 10 € je Kind erhöht.

https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2447/https://www.informationsoffensive.de/site/uploads/1546969452_Regelbedarfe_Mehrbedarfe.pdf

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration