Europäisches Parlament, Rat und Kommission haben sich in sogenannten Trilogverhandlungen auf diese Verkürzung geeinigt. Sie wird nun den EU-Mitgliedstaaten vorgegeben. Die entsprechende gesetzliche Regelung des Europäischen Parlaments wird voraussichtlich im Juni 2019 vorliegen. Anschließend haben die EU-Mitgliedstaaten maximal drei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen.

https://arge-insolvenzrecht.de/files/downloads/aktuelles/presse/PM%20Verbraucherinsolvenzen%20-%20schnellere%20RSB%20%2028-01-19.pdf