Europäisches Parlament, Rat und Kommission haben sich in sogenannten Trilogverhandlungen auf diese Verkürzung geeinigt. Sie wird nun den EU-Mitgliedstaaten vorgegeben. Die entsprechende gesetzliche Regelung des Europäischen Parlaments wird voraussichtlich im Juni 2019 vorliegen. Anschließend haben die EU-Mitgliedstaaten maximal drei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen.
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