Prof. Dr. Dieter Zimmermann hat einen neuen Rechenbogen zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe erstellt. Erforderlich wurde dieser, da die Münchener Anhebung der Regelsätze im SGB XII erst nachträglich bekannt wurde und das BMJV die PKH-Freibeträge deshalb nochmals rückwirkend ändern musste. Die 2. PKH-Bekanntmachung 2019 des BMJV ist im Bundesgesetzblatt vom 27.02.2019 veröffentlicht.

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl119s0161.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl119s0161.pdf%27%5D__1553000815207https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/neue-einkommens-freibetraege-ab-01-01-2019-fuer-die-beratungs-und-prozesskostenhilfe/

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration