Am 15. Januar haben vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Verhandlungen über Hartz-IV-Sanktionen begonnen. Zirka eine Million Sanktionen werden jährlich verhängt. Ein Urteil wird voraussichtlich erst in einigen Monaten gefällt. Allerdings könnten in absehbarer Zeit zumindest Teile der Sanktionen für verfassungswidrig erklärt werden. Der Erwerbslosenverein Tacheles hat nun einen Musterüberprüfungsantrag auf seiner Seite veröffentlicht und rät dazu, gegen alle Sanktionen nach § 31a SGB II Überprüfungsanträge zu stellen.
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2483/
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