In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer*innen erhalten einen fundierten und systematischen Überblick. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Inhaltlich werden Details um Antragstellung, Rückwirkung auf Monatsersten, Formlosigkeit, nachgeholte Antragstellung vorgestellt. Auch werden Grundlagen zu Anspruchsberechtigte und Ausschlusstatbestände und spezielle Zielgruppen sowie Regelleistungen, Mehrbedarfe, insb. Mehrbedarfe nach § 21 Abs. 6 SGB II sowie Unterkunfts- und Heizkosten vermittelt. Es gibt eine Einführung zur Bedürftigkeitsprüfung, zur Einkommensanrechnung und –bereinigung sowie zum Bildungs- und Teilhabepaket. Einen weiteren Schwerpunkt umfasst die Frage der Gemeinschaften im SGB II und Regelungen zur Erstausstattung. Weiter Themen sind Darlehensregelungen und Fallstricke. Des Weiteren werden Verfah-rensrechtliche Änderungen im Bereich § 40 SGB II, §§ 44, 48 SGB X sowie Sanktionen und Gegen-wehr vorgestellt.
Termin: 06./07.05.2019 (noch wenige Plätze) und zusätzlich am 17./18.06.2019
Ort: Wuppertal
Kosten: 200,00 Euro
Veranstalter: Arbeitslosen- und Sozialberatungsstelle Tacheles e.V.

https://harald-thome.de/fa/redakteur/Seminare/Ankuende_GRundl._5-2019_Wuppertal.pdf

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration