Die „Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren“ ist vom EU-Parlament beschlossen. Der in erster Lesung festgelegte Standpunkt des Parlamentes vom 28.03.2019 weicht von dem RL-Vorschlag der EU-Kommission in einzelnen Punkten ab. Die grundsätzliche Verkürzung des Entschuldungsverfahrens auf drei Jahre ist beibehalten (Artikel 21). Der Standpunkt ist dem Ministerrat übermittelt, der nun darüber zu entscheiden hat.

http://www.europarl.europa.eu/RegData/seance_pleniere/textes_adoptes/provisoire/2019/03-28/0321/P8_TA-PROV(2019)0321_DE.pdf

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