Die „Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren“ ist vom EU-Parlament beschlossen. Der in erster Lesung festgelegte Standpunkt des Parlamentes vom 28.03.2019 weicht von dem RL-Vorschlag der EU-Kommission in einzelnen Punkten ab. Die grundsätzliche Verkürzung des Entschuldungsverfahrens auf drei Jahre ist beibehalten (Artikel 21). Der Standpunkt ist dem Ministerrat übermittelt, der nun darüber zu entscheiden hat.
Startseite | Info-Center | Fachtagung | Fortbildung | Über uns | Für Schuldner/innen | Kontakt | Impressum | Datenschutz