Das Pfändungsschutz- wie auch das Basiskonto spielen in vielen Fallkonstellationen im Rahmen der Beratung überschuldeter Verbraucher*innen eine Rolle. Wird ein Konto gepfändet, ist das Einkommen der Familie gefährdet, sofern keine fristgemäße Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto erfolgt und ggfls. unterhaltsberechtigte Personen mittels einer P-Konto-Bescheinigung oder eines gerichtlichen Beschlusses berücksichtigt werden. Nur, wenn auf diese Weise der Freibetrag somit erhöht werden kann, ist das Einkommen der Familie auf dem P-Konto gesichert. Im Beratungsalltag müssen Berater*innen, die P-Konto-Bescheinigungen ausstellen, wissen, welche Beträge freigegeben werden können und welche unterhaltsberechtigten Personen bescheinigt werden dürfen. In der Veranstaltung werden die in der Beratungspraxis typischen Fallkonstellationen bearbeitet.
Die Veranstaltung liefert u.a. eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen des P-Kontos, Informationen zur P-Konto-Bescheinigung, zum Vollstreckungsschutz durch das Vollstreckungsgericht, zum P-Konto in der Insolvenz, zum Basiskonto.
Termin: 26.08.2019
Ort: Essen
Kosten: 100,00 € für Mitglieder, 120,00 € für Nichtmitglieder
Veranstalter: Ev. Fachverband Schuldnerberatung RWL

https://www.fortbildung-schuldnerberatung.de/veranstaltungen/das-pfaendungsschutz-und-das-basiskonto-in-der-schuldner-und-insolvenzberatung/

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration