Von den 142.086 im Jahr 2010 eröffneten Insolvenzverfahren natürlicher Personen in Deutschland haben die Gerichte bis zum Jahresende 2017 in 84,7 % der Fälle (120.403) die Schuldner*innen von ihrer Restschuld befreit. Dies meldet das Statistische Bundesamt. Bei 6 562 Insolvenzverfahren natürlicher Personen (4,6 % der Fälle) wurde die Restschuldbefreiung versagt. Der häufigste Grund war die nicht gezahlte Mindestvergütung des Treuhänders (5.140 Fälle). Weitere wichtige Versagungsgründe seien die Verletzung der Mitwirkungspflicht des Schuldners (738) und der Verstoß des Schuldners gegen Obliegenheiten (566).
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/04/PD19_151_52411.html
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