Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz formuliert Eckpunkte zum Schutz von
Verbraucher*innen. Zur Senkung der Inkassokosten und zur Erhöhung der Transparenz soll § 286 BGB geändert und der ungewollte Wechsel des Energielieferanten soll durch Einführung einer schriftlichen Bestätigung gestoppt werden. Die Einführung einer Dokumentationspflicht für die Einwilligung in Telefonwerbung ist, wie von der Bundesnetzagentur regelmäßig gefordert, ebenfalls angekündigt. Weitere Änderungen betreffen Klauselverbote zu Verlängerung von Vertragslaufzeiten (§ 309 Nr. 9 BGB) und zu Abtretungsausschlüssen der Ansprüche von Verbraucher*innen (§ 308 Nr. 9 BGB). Schließlich soll eine Anpassung der Mängelhaftung beim Kauf gebrauchter Sachen eingeführt werden (§ 476 BGB).
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