Da noch keine Entscheidung über die Umsetzung der Restrukturierungs-Richtlinie (siehe oben unter Allgemeines) in deutsches Recht getroffen wurde, stellt sich die Frage, wie die Ratsuchenden über die unklare Situation informiert werden können. Hierzu gibt es eine „Musterbelehrung“ von Rechtsanwalt Kai Henning Quelle:

http://www.bag-sb.de/newsletter/n/newsletter-5-2019/