Das überarbeitete Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung (AG InsO) des Landes NRW ist im Februar 2019 in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang wurden nun auch die dazugehörigen Anerkennungsrichtlinien für die Verbraucherinsolvenzberatung in NRW neu erstellt. Für bereits anerkannte Beratungsstellen gilt Bestandsschutz. Trotzdem gilt auch hier, dass die Voraussetzungen der Anerkennung grundsätzlich erfüllt werden müssen.
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