Mit Veröffentlichung der EU-Richtlinie 2019/1023 vom 16.07.2019 läuft die Umsetzungsfrist in nationales Recht von zwei Jahren. Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) benennt zentrale Anliegen der sozialen Schuldnerberatung im nun folgenden Prozess der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Die AG SBV spricht sich auch für eine rasche Umsetzung aus, um der Beratungspraxis und den Betroffenen Sicherheit über den weiteren Verlauf zu geben und kein Vakuum entstehen zu lassen.

https://www.agsbv.de/2019/07/position-zur-umsetzung-der-eu-richtlinie-2019-1023-des-europaeischen-parlaments-und-des-rates-ueber-praeventive-restrukturierungsrahmen-ueber-entschuldung-und-ueber-taetigkeitsverbote-sowie-ueber-mas/

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