Das BMJV hat einen Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“ vorgelegt. Mit dem Referentenentwurf sollen die Regelungen zum Inkassorecht verbraucherfreundlich weiterentwickelt und die Aufsicht über Inkassounternehmen verstärkt werden. Dabei sollen auch Ergebnisse der Evaluierung https://fachberatung-schuldnerberatung-nrw.de/2018/05/iff-veroeffentlicht-evaluation-inkassorechtlicher-vorschriften/ inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 1. Oktober 2013 berücksichtigt werden. Inhaltlich sollen Verbraucherinnen und Verbraucher insbesondere vor überhöhten Inkassoforderungen geschützt werden.
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