Nachdem das MAGS NRW die kommunalen Jobcenter angewiesen hatte, die Eigenanteile für Schulbücher zu übernehmen, hat auch die Bundesagentur für Arbeit einen entsprechenden Hinweis für die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung erlassen. Erforderlich ist (noch) ein Antrag an die Jobcenter, der für bereits gekaufte Bücher auch rückwirkend gestellt werden kann. Weitere Infos, auch zur Frage inwieweit ein Antrag notwendig ist, im https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2566/.
https://www.arbeitsagentur.de/wissensdatenbank-sgbii/21-algii-mehrbedarfehttps://www.land.nrw/de/pressemitteilung/minister-laumann-kommunale-jobcenter-uebernehmen-kuenftig-die-kosten-fuer
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