In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Arbeiterwohlfahrt, die Diakonie Deutschland und der Paritätische Wohlfahrtsverband gemeinsam mit weiteren Partnern, Verbänden und Organisationen, die bestehenden Sanktionsregelungen im Hartz-IV-System aufzuheben und ein menschenwürdiges System der Förderung und Unterstützung einzuführen. Anlass ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019, nach dem die Sanktionen nur teilweise verfassungswidrig sind. Die Unterzeichnenden sind sich einig: Es darf keine Kürzungen am Existenzminimum geben. Durch Sanktionen werde das Lebensnotwendige gekürzt und soziale Teilhabe unmöglich gemacht. Die Politik ist schon lange in der Verantwortung, das Hartz-IV-System so zu ändern, dass die Würde der Leistungsbezieher geachtet und nicht durch Sanktionen beeinträchtigt wird.
Gemeinsame Erklärung vom 5. November 2019:

https://www.awo.org/index.php/gemeinsame-erklaerung-arbeitslose-foerdern-statt-ins-existenzminimum-eingreifenhttp://www.der-paritaetische.de/presse/arbeitslose-foerdern-statt-ins-existenzminimum-eingreifen/https://www.diakonie.de/pressemeldungen/arbeitslose-foerdern-statt-ins-existenzminimum-eingreifen/

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