Das BMJV hat einen Referentenentwurf zum Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos vorgelegt. Die AG SBV bewertet diesen Entwurf in Teilen positiv. Sie kritisiert aber einzelne Vorschläge des BMJV, die einen „angemessenen Schutz des Existenzminimums“ der Schuldner*innen behinderten und empfiehlt eine „grundlegende Vereinfachung“ der Regelungen. Denn „die Zahl der Schuldner, die wegen zu komplexer Vorschriften weniger Pfändungsschutz genießen“, als ihnen vom Gesetz her zustehe, sei viel zu hoch.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Pfaendungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz.htmlhttps://www.agsbv.de/
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