Die AG SBV begrüßt den Vorstoß der Bundesregierung, den schon lange bekannten Missständen und Problemen im Inkassowesen durch gesetzliche Regelungen zu begegnen. Die vorgeschlagenen Än-derungen seien allerdings in wesentlichen Punkten nicht ausreichend, um eine wirksame Verbesserung des Verbraucherschutzes und Begrenzung der zum Teil ausufernden Inkassokosten zu erreichen. Die AG SBV sieht daher erheblichen Nachbesserungsbedarf. So dürften die Inkassokosten nicht an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz angebunden werden.

https://www.agsbv.de/2019/11/stellungnahme-zum-referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-verbesserung-des-verbraucherschutzes-im-inkassorecht/