Der Bundesgerichtshof hat eine „Grundsatzentscheidung“ zu dem Geschäftsmodell sogenannter Legal-Tech-Portale getroffen. Die Firma Lexfox GmbH aus Berlin mit ihrem Portal Weniger.miete.de darf danach, aufgrund einer Registrierung als Inkassodienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), stellvertretend für Mieter*innen gegen ein Erfolgshonorar deren Ansprüche zum Beispiel auf Rückerstattung überhöhter Mietzahlungen durchsetzen. Der BGH begründet dies unter anderem mit den Intentionen des RDG-Gesetzgebers, den Markt der Rechtsberatung zu liberalisieren und die Entwicklung neuer Berufsbilder zu ermöglichen. Die Vorschriften der § 2 Abs. 2 Satz 1 https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__2.html, § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__10.html seien dahin auszulegen, dass der Begriff der Inkassodienstleistung nicht in einem engen Sinne verstanden werden dürfe. BGH, Urteil vom 27.11.2019 – VIII ZR 285/18

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=d02adbbefe1ea18dd72648a7498e7737&nr=101606&linked=pm&Blank=1

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