Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein umfassendes Gesetzespaket, das für Menschen mit Behinderungen viele Veränderungen vorsieht. Zum 1. Januar 2020 tritt die dritte Reformstufe des BTHG in Kraft: die Reform der Eingliederungshilfe. Die Eingliederungshilfe wird aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst und als eigenständiges Leistungsrecht in das SGB IX eingebettet. Die wichtigste Veränderung ist die Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen. Die Fachleistungen der Eingliederungshilfe werden in den bisherigen stationären Einrichtungen (den künftigen besonderen Wohnformen) von den existenzsichernden Leistungen der Sozialhilfe getrennt. Der Träger der Eingliederungshilfe soll künftig für Menschen, die in Einrichtungen leben, lediglich die reinen (therapeutischen, pädagogischen oder sonstigen) Fachleistungen erbringen, während die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII oder dem SGB II erbracht werden. Es ändert sich also die Art der Leistungserbringung für alle Leistungsbeziehenden in Einrichtungen. Weitere Informationen und Änderungen:

 

BMAS Pressemitteilung

 

 

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