Die Themen „Einkommenssteuer“ und „Kfz-Steuer“ sind Bestandteil der Beratung in nahezu jedem Insolvenzverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person. Fragen zur Haftung, Erklärungs- pflichten, Massezugehörigkeit und zum insolvenzfreien Vermögen sowie die Aufrechnungsproblematik sind im Verbraucherinsolvenzverfahren, Kleinunternehmer- oder Freiberuflerinsolvenzen, im Fall der Fortführung oder Freigabe einer selbständigen Tätigkeit zu beantworten. Vermittelt werden die Inhalte anhand von praxisgerecht aufbereiteten Beispielen. Besonders die Einkommensteuererklärungspflichten im Insolvenzverfahren und die Zuordnung von Steuerverbindlichkeiten und -erstattungsansprüchen in das insolvenzrechtliche System werden thematisiert. Die Veranlagungs- und Steuerklassenwahl vorgestellt sowie die Aufrechnung unter insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten. Die Haftungsfragen der Kraftfahrzeugsteuer im Insolvenzverfahren sind ebenfalls Bestandteil der Vermittlung. Termin: 09.03.2020 Ort: Köln Kosten: Nicht-Mitglieder 140,00 Euro und Mitglieder: 120,00 Euro Veranstalter: Ev. Fachverband Schuldnerberatung RWL mit Unterstützung der Diakonie Köln und Region.
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