Stromsperren wegen Zahlungsrückständen sollten mit Hilfe weiterer Gesetze und Verfahrensstandards möglichst vermieden werden, aber als allerletztes Mittel weiterhin zulässig sein: Darin waren sich die Sachverständigen einig bei einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Bundestags. Anlass waren Anträge der Fraktionen Die Linke („Stromsperren gesetzlich verbieten“) und Bündnis 90/Die Grünen („Stromsperren verhindern – Energieversorgung für alle garantieren“).

Mitteilung des Bundestages vom 15.01.2020

 

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