Die Regelbedarfe im SGB II und SGB XII betragen ab Januar 2020: für alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte: 432 Euro (RBS 1), für zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, jeweils: 389 Euro (RBS 2), für sonstige erwerbsfähige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben bzw. für erwachsene Leistungsberechtige unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen: 345 Euro (RBS 3), für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre: 328 Euro (RBS 4), für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 308 Euro (RBS 5) für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 250 Euro (RBS 6).
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