Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Widerspruchs- und Klagestatistik im SGB II für das Jahr 2019 vorgelegt. Widersprüche von Hartz-IV-Beziehenden haben hohe Erfolgsaussichten. Wie aus der Statistik der BA hervorgeht, wurden rund 34 Prozent der Widersprüche und knapp 40 Prozent der Klagen teilweise oder völlig stattgegeben. Quelle: Thomé Newsletter 03/2020.

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