Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen ist der Nachweis des „sozialrechtlichen Exis-tenzminimums“ in vielen Fällen von großer Bedeutung. Dr. Dieter Zimmermann (Senior-Prof. an der Ev. Hochschule Darmstadt) hat hierzu unter infodienst-schuldnerberatung eine neue Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II (Stand 2020),  Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB XII (Stand 2020) sowie eine Excel Vorlage Bescheinigung des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II veröffentlicht.

 

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration