Um eine zeitnahe Sicherung der pfändungsfreien Beträge auf einem P-Konto zu gewährleisten, schlägt die Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) vor, die Vorschriften zum Pfändungsschutzkonto unbürokratisch anzupassen und die beteiligten Stellen zu einem pragmatischen Umgang anzuhalten. So sollen bestimmte Nachzahlungen von Sozialleistungen schon jetzt durch die anerkannten Stellen bescheinigt werden können und gewisse Formvorschriften aufgehoben werden. Zudem soll klargestellt werden, dass Leistungen aus den Corona-Hilfspaketen auf dem PKonto pfändungsgeschützt sind. AG SBV vom 26. März 2020

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