Liebe Leser*innen, liebe Kolleg*innen,

die „Corona-Krise“ hat uns alle erfasst, die Auswirkungen für überschuldete Ratsuchende sind hoffentlich begrenzt und für Sie, die Beratungs- und Verwaltungsfachkräfte, individuell angemessen handhabbar.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, insbesondere Kontopfändungen können für Überschuldete gerade in diesen Zeiten besonders bedrohlich sein. Überschuldete sollten zeitnah über ihr lebensnotwendiges Bankguthaben verfügen können. Um dies sicherzustellen, könnte es erforderlich sein, dass sich die Beratungsstellen insbesondere beim Kontopfändungsschutz gegenseitig aushelfen. Die Ausgabe der P-Kontobescheinigung zum Beispiel könnte jenseits von sonst häufig üblichen Zuständigkeitsgrenzen erfolgen. In den örtlichen Netzwerken könnten trägerübergreifende Absprachen über Notdienste sinnvoll sein.

Ein Notdienst lässt sich weitgehend telefonisch und per Email regeln. Die Ausstellung der P-KontoBescheinigung setzt zwar eine Prüfung voraus, eine Face-to-Face-Beratung (qualitativer Standard sozialer Schuldnerberatung in normalen Zeiten) ist rechtlich nicht zwingend erforderlich. Sie kann aber im Einzelfall sinnvoll sein. Persönliche Kontakte können gemäß den Regelungen der Träger und des örtlichen Gesundheitsamts unter Beachtung der Infektionsschutzregeln des Robert Koch Instituts (RKI) möglich sein.

Eine Hilfe durch andere Institutionen (Jobcenter, Gerichte) wird möglicherweise nicht (mehr) überall zu erreichen sein. Solange keine gesetzliche Notstandsregelung in Form einer befristeten Aussetzung der Kontopfändung existiert (generell einer weitgehenden Aussetzung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen), könnten überschuldete Menschen in existenziell gefährdende Not geraten.  Das zu vermeiden sollte unsere allererste Aufgabe sein.

Die Fachberater*innen Schuldnerberatung NRW werden sich dafür einsetzen, dass im Sinne der Betroffenen sinnvolle Lösungsmöglichkeiten gefunden werden und durch temporäre Einschränkungen des Beratungsangebots den Schuldnerberatungsstellen keine Nachteile entstehen.

Beiben Sie gesund

2020-03 NRW Infodienst Schuldnerberatung