Verbunden mit einem Dank an die Fachkräfte und Träger würdigt das MKFFI die aktuell besonderen Herausforderungen in den Beratungsstellen. Das Ministerium bittet um zeitnahe Kontaktaufnahme mit der Bezirksregierung Düsseldorf oder mit dem zuständigen Referat im MKFFI, sollte es beim Personaleinsatz im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie zu „förderrelevanten Problemstellungen“ kommen. Die für das Jahr 2020 zu meldende Anzahl von Beratungen und Veranstaltungen würden „selbstverständlich“ unter Berücksichtigung der aktuellen Situation erfolgen. Meldungen über eingeschränkte Öffnungszeiten oder vorübergehende Schließungen von Beratungsstellen „müssen nicht mitgeteilt werden“. Die Bitte richtet sich dafür darauf, möglichst vor Ort die „Netzwerke zu nutzen“. Quelle: Rundschreiben MKFFI vom 20. März 2020 an die geförderten Verbraucherinsolvenzberatungsstellen und deren Träger in NRW.