Mit zwei Gesetztes-Paketen vom 27.03.2020 hat der Bund einige sozialrechtliche Erleichterungen (beim Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag u.a.) und zivilrechtliche Schutzmaßnahmen (Leistungsverweigerungsrecht bei Verträgen der Grundversorgung, Kündigungsschutz bei Miet- und Pachtverhältnissen, Stundung von Darlehensraten) erlassen. Die Informationen aus unserem Sonderinfodienst vom 31.03.2020 dazu sind weiterhin aktuell. Sie finden diese auf unserer Homepage unter unserer neuen Rubrik Corona Update:

fbsb-nrw.de/info-center/corona-update/

Ergänzend dazu bietet die die Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG in Schleswig-Holstein eine lesenswerte, detaillierte Zusammenfassung der für die Schuldnerberatung relevanten Maßnahmen des Corona-Gesetzespaketes, die fortlaufend aktualisiert wird.

Info der Koordinationsstselle zum Corona-Gesetzespakete

Auch die Informationen der Verbraucherzentrale NRW geben aus Verbraucherschutzperspektive weitere wertvolle Hinweise für die Beratungspraxis, die ständig aktualisiert werden.

VZ NRW: Corona-Hilfspaket und andere Möglichkeiten: Wenn das Geld knapp wird

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration