Gerichtliche Räumungsfristen in Wohnraummietsachen müssen wegen der Corona-Pandemie zumindest bis zum 30.06.2020 verlängert werden. Dies hat das Landgericht Berlin auf Antrag eines gekündigten und in erster Instanz zur Räumung verurteilten Mieters entschieden.
LG Berlin, Beschluss vom 26.03.2020 – Az.: 67 S 16/20 – Pressemitteilung vom 27.03.2020
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