Aufgrund der Covid-19-Pandemie wird der Schulunterricht vorerst für viele Schüler digital fortgesetzt. Viele einkommensschwache Haushalte sind indes nicht mit Computern oder Laptops ausgestattet. Dementsprechend können die Kinder solcher Haushalte dem digitalen Unterricht nicht folgen. Da die Schulen die notwendigen Geräte in der Regel nicht bereitstellen, kann ein Anspruch auf Übernahme der Anschaffungskosten gegenüber den jeweiligen Sozialleistungsträgern bestehen. Der Verein Tacheles ermutigt Haushalte, die SGB-II-/SGB-XII-/AsylbLG- Leistungen beziehen, bei den zuständigen Behörden entsprechende Anträge zu stellen und notfalls gerichtlich zu erstreiten. Auf seiner Webseite hat der Verein umfangreiches Informationsmaterial und Musterschreiben veröffentlicht:
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