Die Bundesagentur für Arbeit stellt ihre Merkblätter und Formulare zu den Themen Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Selbstständigkeit, Minijob, Kurzarbeitergeld und Insolvenzgeld in einem Download-Center zur Verfügung. Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II (sog. Hartz-IV) können bis 30.06.2020 im vereinfachten Verfahren beantragt werden. Der Antrag gilt grundsätzlich für den Monat, in dem er gestellt wurde. Im Antrag finden Sie Angaben über gegebenenfalls zusätzlich benötigte Anlagen (KI für unverheiratete Kinder unter 15 Jahren) und Nachweise wie z.B. Mietvertrag.

Vereinfachter Antrag auf Arbeitslosengeld II

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration