Unter dem Titel “COVID-19-Insolvenzfolgen-Abmilderungsgesetz” haben B90/Grüne einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt (BT-Drs. 19/18681). Darin werden die Regelungen des Art. 5 Nr. 1, 3-5 des BMJV-Referentenwurfs vom 13.02.2020 wortgleich übernommen. Allerdings würde das Inkrafttreten der Änderungen radikal nach vorne verlegt. Quelle: LAG Schuldnerberatung Hamburg

 

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