Die ALG II-Verordnung ist rückwirkend zum 1. März 2020 geändert worden und bestimmt, dass Corona-Boni für Arbeitnehmer*innen, die aufstockende Hartz-IV-Leistungen beziehen, bis 1.500 € anrechnungsfrei bleiben. Außerdem ist Einkommen von Schüler*innen bis 2.400 € jährlich anrechnungsfrei. Die Verordnung gilt rückwirkend zum 1. März 2020. Quelle: Thomé Newsletter 20/2020 vom 14.06.2020

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