Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am 26. Mai 2020 beschlossen, von der in § 150a Absatz 9 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Corona-Prämie für Beschäftigte, Auszubildende und Freiwillige im freiwilligen sozialen Jahr, die in der Altenpflege tätig sind, aufzustocken. Das Land Nordrhein-Westfalen erhöht die Corona-Prämie um 1) 500 Euro je Vollzeitäquivalent für die Beschäftigten, die für Pflegeeinrichtungen tätig sind und denen 1000 Euro Corona-Prämie zustehen, 2) um 333 Euro je Vollzeitäquivalent für die Beschäftigten, die für Pflegeeinrichtungen tätig sind und denen 667 Euro Corona-Prämie zustehen, 3) um 166 Euro je Vollzeitäquivalent für die Beschäftigten, die für Pflegeeinrichtungen denen 334 Euro Corona-Prämie zustehen, 4) um 50 Euro für Freiwillige im freiwilligen sozialen Jahr, denen 100 Euro Corona-Prämie zustehen. Die Berechnung der zustehenden Anteile aufgrund Teilzeitbeschäftigung oder Kurzarbeit erfolgt entsprechend der Berechnungen für die Corona-Prämie.
Informationen des MAGS NRW zur Aufstockung der Corona-Prämie
Startseite | Info-Center | Fachtagung | Fortbildung | Über uns | Für Schuldner/innen | Kontakt | Impressum | Datenschutz