Der BGH hat am 30. Juni 2020 aufgrund einer Klage der vzbv gegen die Deutsche Bank entschieden, dass das von der Deutschen Bank erhobene Entgelt für die Führung eines Basiskontos in Höhe von 8,99 Euro pro Monat zuzüglich je 1,50 Euro pro beleghafter oder telefonischer Überweisung unzulässig ist. Nähere Informationen finden sich hier.

Presseinfo vom 30.06.2020 VZ Bundesverband

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 30.06.2020

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration