Wir haben nun wieder die Veranstaltungen in unserem Newsletter aufgenommen. Im Einzelfall bitten wir immer die Veranstalter zu kontaktieren, inwieweit die Terminankündigung weiterhin Bestand hat.

Der Umgang mit Verjährungsfragen ist ein zentrales Thema in der Praxis der Schuldner- und Insolvenzberatung. Wird durch Berater*innen nicht erkannt, dass die Einrede der Verjährung erhoben werden kann, zahlen Klient*innen auf eine verjährte Forderung, was wiederum zur Haftung der Beratungsstelle führen kann. Eine Forderungsprüfung ist jedoch nicht nur für die Erfolgsaussichten eines Einigungsversuches von Bedeutung, sondern auch hinsichtlich des Umfangs der Restschuldbefreiung. Das Verjährungsrecht ist in der Beratung der häufigste Ansatzpunkt, um zu erreichen, dass Klient*innen eine Forderung oder Forderungsteile nicht mehr begleichen müssen. Auch hinsichtlich der von Gläubigerseite geltend gemachten Zinsen und Kosten ist eine sorgfältige Prüfung der Verjährung durch die Berater*innen erforderlich. Verjährungsfristen können gehemmt werden oder abbrechen und somit in der Laufzeit neu beginnen. Die Berater*innen erhalten in dieser Fortbildung das notwendige Grundlagenwissen zum Verjährungsrecht. Auch werden Sonderverjährungen wie das Verbraucherdarlehnsrecht besprochen.

Termin: 05.10.2020

Ort: Essen

Kosten: Nicht-Mitglieder: 120,- Euro; Mitglieder des Ev. Fachverband Schuldnerberatung: 100,- Euro

Veranstalter: Ev. Fachverband Schuldnerberatung RWL.

Information und Anmeldung