Die Bundesregierung hat ihren Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf den parlamentarischen Weg gebracht. Am 09.09.20 hat sich der Deutsche Bundestag in erster Lesung mit dem Entwurf beschäftigt und ihn an den Rechtsausschuss überwiesen. Dort wird bereits eine Sachverständigenanhörung vorbereitet, die am 30.09.20 stattfinden soll. Der Bundesrat wird sich in seiner Sitzung am 18.09.20 ebenfalls mit dem Gesetzentwurf befassen. Der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik haben hierzu Empfehlungen für eine Stellungnahme des Bundesrats formuliert. Die AG SBV hat zum Gesetzentwurf eine Stellungnahme erstellt und konkrete Änderungsvorschläge formuliert. Auch wenn eine abschließende Verabschiedung der neuen Regelungen vor dem 01.10.20 damit nicht möglich sein dürfte, kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei einer späteren Verabschiedung ein Inkrafttreten der neuen Regelungen zum 01.10.20 beschlossen werden könnte. Für die Beratungspraxis bedeutet dies, dass für eine Insolvenzantragstellung das Gesetzgebungsverfahren im Auge behalten werden sollte. 

Stellungnahme des AGSBV zum Regierungsentwurf

Gesetzentwurf zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahren 19/21981

Empfehlungen der Bundesratsausschüsse 439/1/20

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