Die ursprünglich nur für die Monate Juni bis August 2020 vorgesehene Corona-Überbrückungshilfe wird bis zum Jahresende 2020 verlängert. Unter bestimmten Bedingungen erhalten Selbständige exis-tenzsichernde Betriebskostenzuschüsse. Parallel verlängert die Landesregierung die „NRW Überbrückungshilfe Plus“, mit der ein Teil der Kosten des privaten Lebensunterhalts aus Landesmitteln gedeckt werden können. Freiberufler*innen, Soloselbstständige und im Unternehmen tätige Inhaber*innen von Einzelunternehmen sowie Personengesellschaften mit bis zu 50 Mitarbeitenden können bis zum Jahresende weiterhin den fiktiven Unternehmer*innenlohn in Höhe von monatlich 1.000 Euro erhalten.

Pressemitteilung der Landesregierung vom 19.09.2020 (mit Darstellung der Bedingungen)