In der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zum Entwurf des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens am 30.09.2020 haben die geladenen Sachverständigen die Verkürzung der Laufzeit auf drei Jahre einhellig begrüßt. Kritisch äußerten sich die Expert*innen insbesondere zu der im Regierungsentwurf vorgesehenen unterschiedlichen Behandlung von Privatpersonen und Unternehmer*innen sowie zur langen Speicherung von Insolvenzdaten bei Auskunfteien.
Nach der Anhörung ist weiter unklar, wann mit dem Inkrafttreten der Verkürzung zu rechnen ist. Ein rückwirkendes Inkrafttreten ist möglich aber nicht sicher. Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Kai Henning dürfte es noch vier bis sechs Wochen dauern, bis die endgültige Fassung des kommenden Gesetzes feststeht und in Kraft tritt. Er empfiehlt, Insolvenzanträge vorerst noch nicht zu stellen.

Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages

Stellungnahme der Sachverständigen

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