Das Bundesfinanzministerium hat erneut Corona-Hilfen für Selbständige, Betriebe und Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten aufgelegt. Direkt und indirekt Betroffenen werden pro Woche der Schließungen Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt. Soloselbständige haben ein Wahlrecht: sie können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen. Grundlage ist dann der Steuerbescheid. Nähere Informationen finden sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums und in der Pressemitteilungen vom 29.10.2020. Die Bundesregierung plant die November-Hilfen darüber hinaus auszuweiten und Finanzhilfen bis weit ins nächste Jahr fortzusetzten. Sz.de vom 15.11.2020
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat auf der Homepage einen Lotsen für Corona-Hilfen eingestellt. Dieser Lotse gibt Orientierung über mögliche Hilfen, die Betroffene während der Corona-Krise in Anspruch nehmen können und wo sie diese Leistungen beantragen. Informationen des BMAS zum erleichterten Kurzarbeitergeld sowie die Möglichkeit eines Onlineantrages finden Sie hier.
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