Die LAG Schuldberatung Hamburg hat sich mit der Protblematik des Ablaufens der 6-Monatsfrist bei der Bescheinigung des Scheiterns der außergerichtlichen Einigung befasst und hierzu verschiedene Varianten des Umgangs entwickelt.

www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration