Eine neue Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung regelt seit dem 15.12.2020 den Anspruch auf Zuteilung von FFP2-Masken für über 60-Jährige und für besonders vulnerable Menschen. In Ihrer Stellungnahme vom 10.12.2020 kritisiert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) allerdings die Pflicht zur Zuzahlung, die für Menschen mit geringem Einkommen problematisch sei. Die Verordnung sieht in § 1 Absatz 2 vor, dass auch Nichtversicherte die Masken erhalten können. Jedoch gebe es, so die Kritik der BAGFW, kein Verfahren, wie diese (unter anderen auch wohnungslose Menschen) über ihre Ansprüche informiert werden.
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