Wir möchten auch noch auf zwei ältere, aber immer noch aktuelle Weisungen der Arbeitsagentur, hinweisen: In einer Weisung vom 20.06.2018 befürwortet die Bundesagentur für Arbeit die Ausstellung von Eingangsbestätigungen durch Jobcenter trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung auf ausdrücklichen Wunsch der Leistungsberechtigten sowie für fristwahrende Schreiben wie Widersprüche und Anträge.

Weisung Eingangsbestätigung im SGB II

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration