Der Bundestag hat am 17.12.2020 (endlich) das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens in 2. und 3. Lesung beraten und verabschiedet.
Startseite | Info-Center | Fachtagung | Fortbildung | Über uns | Für Schuldner/innen | Kontakt | Impressum | Datenschutz