Eine weitere Weisung aus dem Jahre 2016, welche noch immer Gültigkeit hat, bezieht sich auf die Inanspruchnahme von Dolmetscher- und Übersetzungsdiensten.
Weisung Inanspruchnahme von Dolmetscher- und Übersetzungsdiensten
Informationen über die aktuellen Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit, dazu gehören sämtliche Weisungen, finden Sie hier.
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