Eine weitere Weisung aus dem Jahre 2016, welche noch immer Gültigkeit hat, bezieht sich auf die Inanspruchnahme von Dolmetscher- und Übersetzungsdiensten.

Weisung Inanspruchnahme von Dolmetscher- und Übersetzungsdiensten

Informationen über die aktuellen Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit, dazu gehören sämtliche Weisungen, finden Sie hier.

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration