Mit dem vorgelegten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (Gerichtsvollzieherschutzgesetz – GvSchuG) sollen nicht nur die Gerichtvollzieher*innen besser geschützt, sondern auch zwangsvollstreckungsrechtliche Vorschriften modernisiert und das Verfahren effektiver und schneller werden. Die AG SBV hat zu dem Referentenentwurf eine Stellungnahme abgegeben und dabei auch konkrete Änderungsvorschläge formuliert.

Stellungnahme der AG SBV

Gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration