Anlässlich des vorliegender Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Umsetzung von Maßnahmen des Existenzsicherungsrechts hat die Nationale Armutskonferenz (nak) eine gemeinsame Erklärung. veröffentlicht. Die nak ist eine Dachorganisation bestehend aus 13 angeschlossenen Organisationen und Verbänden. Die (nak) wendet sich vor dem Ende der Legislaturperiode mit der gemeinsam Aufforderung an die Politik, Reformen im Existenzsicherungsrecht anzustoßen, die die gemeinsame elterliche Verantwortung trotz Trennung ermöglichen. In der Stellungnahme kritisiert die nak, dass der vorliegende Referentenentwurf kein Vorhaben zur Unterstützung gemeinsamer Elternverantwortung für getrenntlebende Eltern im Grundsicherungsbezug darstellt. Im Kern kritisiert die nak, dass der Entwurf an den Lebensrealitäten der Menschen vorbeigeht. So wird der SGB II- Bedarf des Kindes tageweise aufgeteilt und nach den Aufenthaltstagen bei den Elternteilen errechnet. Die laufenden Fixkosten oder in beiden Haushalten anfallende Zusatzkosten werden nicht berücksichtigt. Bereits 2016 forderten die unterzeichnenden Verbände einen Umgangsmehrbedarf und sprachen sich gegen tageweise Leistungskürzungen des Kindesbedarfs für Umgangszeiten mit dem anderen Elternteil im SGB II aus. Gelebte gemeinsame elterliche Verantwortung trotz Trennung, das Aufrechterhalten von familiären Bindungen muss in den Gesetzen abgebildet werden, fordert die nak. Der Prüfauftrag des Koalitionsvertrages zur Entlastung Alleinerziehende und der Verbesserung von geteilten Umgangsrechts in Verbindung mit zusätzlich entstehenden Bedarfe bei der Leistungsgewährung (Z 2316f., S. 51) wird nicht befriedigend gelöst. Zur gemeinsamen Verbändeerklärung:

GemeinsameVerbändeerklärung_SGB-II