Die Bilanz stark sinkender Insolvenzzahlen im Jahre 2020 erscheint auf den ersten Blick verwunderlich angesichts der anhaltend hohen Überschuldungslage und der wirtschaftlichen Folgen der CoronaPandemie. Doch sie erklärt sich auch aus dem gemächlichen Prozess der Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens. Die Verkürzung des Entschuldungsverfahrens von sechs auf drei Jahre, angekündigt im November 2019, sodann wiederholt konkretisiert und diskutiert im Laufe des Jahres 2020, wurde letztlich erst im Dezember 2020 vollendet, wenn auch mit einer Rückwirkung zum Oktober 2020. IT.NRW zu den Zahlen: „Eine mögliche Ursache für diesen Rückgang (der Verbraucherinsolvenzverfahren) könnten zurückgestellte Insolvenzanträge überschuldeter Privatpersonen aufgrund des Gesetzentwurfes zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein.“ Die Statistik bietet eine Aufschlüsselung der Zahlen auf Gemeindeebene.

Pressemitteilung IT.NRW vom 08.03.2021

Insolvenzverfahren in NRW im Jahr 2019 und 2020 nach Gemeinden

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