Seit dem 01.07.2019 ist die Abteilung UVG zuständig für den Rückgriff nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts für Kinder alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz). Informationen zum Verfahren auch für betroffene Schuldner*innen bietet die NRW-Seite:

www.finanzverwaltung.nrw.de/de/informationen-fuer-barunterhaltspflichtige-elternteile